Eine Conditio sine qua non im Anlagengeschäft?

Von Winfried Huck

© GPM-Magazin PMaktuell - Heft 1/2006, Seite 40 - 46. Alle Rechte vorbehalten.
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„In der Rangliste der großen Kundenländer nimmt China unangefochten die Spitzenposition ein. Im Jahr 2003 bestellten Kunden aus der Volksrepublik wie schon in der Vorperiode Anlagen im Wert von 1,4 Mrd. Euro. China bleibt der wichtigste Markt für den deutschen Großanlagenbau. Mit über den Zeitraum der letzten zehn Jahre kumulierten Buchungen von über acht Mrd. Euro ist die Volksrepublik noch vor den USA (6,9 Mrd. Euro) und der GUS (4,6 Mrd. Euro)der bedeutendste Kunde der vergangenen Dekade“. „Wichtigster Einzelmarkt war im Jahr 2004 China. Die Bestellungen der Volksrepublik lagen bei 2,4 Mrd. Euro,was einem Zuwachs um 75 Prozent gegenüber 2003 entspricht“. Bei diesem Artikel handelt es sich um die überarbeitete Fassung eines Vortrags, gehalten am 16. Oktober 2003 am Chinesisch-Deutschen Hochschulkolleg an der Tongji-Universität, Shanghai, während des 2. deutsch-chinesischen Wirtschaftsrechtssymposiums.

1 Überblick

Claim(s)-Management gilt als eine Organisationsform zur Risikobegrenzung und Ergebnisoptimierung, die aus dem Industrieanlagengeschäft kaum mehr wegzudenken ist. Als eigenständige, in der Abwicklung von komplexen Langzeitverträgen beheimatete Management-Disziplin hat Claim-Management allein in den USA eine ca. 20-jährige Tradition. Im deutschsprachigen juristischen Schrifttum wurde das Thema bislang kaum behandelt. In der Praxis hingegen, vor allem im international geprägten deutschen Anlagenbau, findet es eine höhere Beachtung. Gegenstand des Anlagengeschäfts oder juristisch gewendet des Industrieanlagenvertrags sind neben Kraftwerksanlagen selbstverständlich auch Metrolinien und U-Bahnen des Personennahverkehrs. Claim-Management berührt wie kaum eine andere Managementdisziplin die Wurzeln des traditionellen westeuropäischen Rechtsverständnisses. Juristen müssen deshalb nicht um ihre berufliche Existenz bangen, wohl aber um die Möglichkeit gestalterischer Einflussnahme im operativen Projektalltag, sollten sie das machtvoll in die Unternehmen drängende „Claim-Management“ ignorieren.


Abb.: Bearbeitung von Claims


Das Phänomen Claim-Management verdient zu Recht, insbesondere von juristischer Seite, Aufmerksamkeit; es ist in Deutschland längst nicht in allen Wirtschaftszweigen bekannt, und allein diese Tatsache mag eine Betrachtung rechtfertigen. Es wird zumeist als Bestandteil des Projektmanagements mit Bezügen zum Riskmanagement und Controlling verstanden,dann aber auch dem Vertragsmanagement zugeordnet und in der wissenschaftlichen Diskussion – soweit ersichtlich – überwiegend von der Betriebswirtschaft vereinnahmt. Claim-Management ist aber nicht nur ein Instrument im internen Unternehmensprozess, mit dem ökonomische Ziele auf der Basis einer klar definierten und angewandten Dokumentationspolitik erreicht werden können. Es zwingt zudem zu neuen Ansätzen bei Streitvermeidungs- und Streitschlichtungsstrategien, und zugleich wird durch Claim-Management ein steigender Bedarf an Instrumenten der außergerichtlichen Streitbeilegung erkannt. Betriebswirtschaftliche Analysen treffen im Claim-Management auf tiefer liegende systemtheoretische Überlegungen zum Vertragsrecht. Die in der US-amerikanischen Rechtssoziologie beschriebenen so genannten relationellen Verträge erschließen sich der konfuzianisch geprägten asiatischen Mentalität wesentlich eher als der am römischrechtlichen Aktionensystem geschulten kontinentaleuropäischen Juristenschaft.


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