Von Albrecht Vock

Der Autor, ein ausgebildeter Mediator, stellt zunächst eine ganze Reihe von Ursachen dar, die für die häufigen Sachkonflikte im Anlagenbau verantwortlich sind, und schildert dann die teilweise gravierenden Folgen, die daraus unter anderem für den Unternehmenserfolg des Auftraggebers resultieren. Um solche Konflikte, die auch zu Beziehungskonflikten führen können, möglichst schnell und auch Kosten sparend zu lösen, empfiehlt er das Modell der projektbegleitenden Mediation, deren Ablauf, Vorteile, Spielregeln und Voraussetzungen abschließend behandelt werden.

Ausgangssituation

Aufgrund des in den letzten Jahren zu beobachtenden ständig stärker werdenden Wettbewerbsdrucks im Anlagengeschäft, begleitet von einem Konditionen- und Terminwettbewerb und Margenarmut bei den Auftragnehmern, liegt es nahe anzunehmen, dass die Konfliktpotenziale zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) bei der Projektabwicklung ständig zunehmen. Die Beobachtung des Verfassers aus dem eigenen Berufsleben sowie die Erkenntnisse aus vielen Gesprächen mit Personen, die sowohl auf der Auftraggeberseite als auch auf der Auftragnehmerseite im Projektmanagement tätig sind, bestätigen diese Annahme.

Auf dieser Grundlage wird im Folgenden ein Modell beschrieben, das die Mediation als projektbegleitendes Instrument nutzbar macht. Somit können die beschriebenen Konfliktpotenziale reduziert und auftretende Konflikte zwischen den Vertragsparteien sachlich gelöst werden.

Ursachen für auftretende Konflikte

Anlagenbau ist ein komplexes und langwieriges Unterfangen, bei dem für alle Beteiligten hohe Summen auf dem Spiel stehen. Im Verlauf einzelner Projekte können dabei Konflikte aus einer Vielzahl von Gründen entstehen, die je nach den jeweiligen Umständen sehr unterschiedlich gelagert sein können. Um das Konfliktpotenzial bearbeitbar (und damit beherrschbar) zu machen, bietet es sich an, diese Vielfalt an Gründen und Ursachen auf einige typische und häufig vorkommende Formen zu reduzieren.
Ein gravierendes Konfliktpotenzial entwickelt sich bereits in der Phase des „Basic Engineering“. Hier entsteht häufig Streit darüber, was nun tatsächlich verkauft wurde, da bei Vertragsabschluss „… die Leistungsverzeichnisse oftmals noch nicht hinreichend genau spezifiziert …“ wurden. Es treten dann die ersten unterschiedlichen Erwartungen über die zu errichtende Anlage zwischen AG und AN auf. Die hieraus resultierenden Konflikte können bereits einen erheblich negativen Schatten auf die gesamte Projektabwicklung werfen. Parallel gelangen die Vertragsparteien zu der Erkenntnis, dass die vertraglich vereinbarten Termine kaum noch einzuhalten sind, insbesondere dann, wenn für die Vergabe des Auftrags der Inbetriebnahmetermin im Wettbewerb eine entscheidende Rolle gespielt hat. Die Wirtschaftlichkeitsrechnungen des Auftraggebers werden heutzutage in erheblichem Umfang von der strikten Einhaltung von Terminen zur Produktionsaufnahme bestimmt.

Bereits jetzt sieht sich der AN in der Pflicht, ein professionelles Claim-Management gegenüber dem AG in Gang zu setzen. Die Folge davon sind Gegenclaims und erhebliche Missstimmung, die sich zwischen den Vertragspartnern breit macht.
In Ermangelung klarer Regelungen im Vertrag, wie mit den erforderlichen Änderungen umzugehen ist, werden die Streitpotenziale angeheizt. Oder es stellt sich heraus, dass die vereinbarten Prozeduren zum Änderungsmanagement nicht ausreichen, um in nützlicher Zeit Konsens zu erzielen.

Ein weiteres Konfliktpotenzial eröffnet sich bei der Interpretation und Auslegung von Vertragsklauseln und/ oder Regelungen in den Annexen der Verträge, welche die technischen Inhalte eines Vertrags bestimmen. Hier zeigt sich oftmals, wie nachlässig beide Vertragspartner in der Auftragsverhandlungsphase technisch relevante Faktoren, die maßgeblich die Funktionalität und Performance einer Anlage bestimmen, behandelt haben.

© GPM-Magazin PMaktuell - Heft 2/2004, Seite 13 - 19. Alle Rechte vorbehalten.



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