Von Elisabeth Krön
© GPM-Magazin PMaktuell - Heft 1/2001, Seite 21 - 27. Alle Rechte vorbehalten.
1 Einleitung
Die klassische Architektentätigkeit, also die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, ist Projektarbeit. In der Natur eines Bauprojektes liegt es, dass es als Unikat mit begrenztem zeitlichen, personellen und finanziellen Budget und unter in ihrer Gesamtheit einmaligen Bedingungen durchgeführt wird. Die Planungsleistung des Architekten als Teil davon wird oft in reiner Projektorganisation durchgeführt.
2 Leistungsbild Planung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist gesetzlich verankertes Preisrecht für Architekten. Sie beinhaltet einen Leistungskatalog aus Grundleistungen und besonderen Leistungen (HOAI § 15), der zwar an sich nicht verbindlich (der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Vollendung eines Gebäudes schuldet, nicht aber einzelne Teilleistungen), doch in der Praxis maßgebliche Referenz ist. Die Architektenleistungen werden dabei in neun Leistungsphasen gegliedert, die einige Grundsätze eines Projektmanagement-Phasenkonzepts widerspiegeln: So schlägt sich in ihrer prozentualen Gewichtung die umfassende Bedeutung der frühen Projektphasen nieder. Außerdem sind die einzelnen Phasen des Leistungskatalogs abgrenzbar und enden mit Meilensteinen, konkreten Teilergebnissen und Prüfpflichten (z. B. Kostenkontrolle). Der Leistungskatalog bildet damit den Ausgangspunkt für die Bearbeitung eines konkreten Projekts und kann nach Bedarf auf einzelne Phasen eingeschränkt oder um besondere oder zusätzliche Leistungen erweitert werden.
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